Die Schlichtungsbehörden werden auch Schlichtungskomission, Wohnungsamt, Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des HEV als auch der Mietverbände sind vertreten.
Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.
Aufgabe der Schlichtungsstelle:
Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die anderen Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.
Name | Funktion | Zur Wahl gestellt durch |
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lic. iur. Carmen Mühlemann | Präsidentin | |
Ernst Baumgartner | Vizepräsident | |
Andrea Gisler | Mitglied | HEV Glarnerland |
Myriam Rhyner | Ersatzmitglied | HEV Glarnerland |
Fabiola Ellinger | Mitglied | Glarner Mieterinnen- und Mieterverband |
Yvonne Hutzli | Ersatzmitglied | Glarner Mieterinnen- und Mieterverband |
Sven Bowald | Mitglied (Arbeit und Gleichstellung) | |
Roman Gisin | Mitglied (Arbeit und Gleichstellung) | |
Monika Böckle, lic. iur. | Mitglied (Arbeit und Gleichstellung) | |
Andreas Stocker | Mitglied (Arbeit und Gleichstellung) | |
Nicole Rychen | Sekretariat |
Kantonale Schlichtungsbehörde
Gerichtshausstrasse 22
8750 Glarus
Tel 055 646 53 90
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