Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit von 25 Jahren musste der Paritätische Wohnungsabnahmedienst im Juni 2019 seine Arbeit einstellen, da der Glarner Mieterinnen- und Mieterverband keine Experten mehr stellen konnte und die Parität somit nicht mehr gegeben war.
Für unsere Mitglieder hat das aber keine Nachteile: Wir sind weiterhin für Sie da, um Wohnungen abzunehmen und Sie bei sämtlichen Fragen rund um dieses Thema zu unterstützen.
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir auch die Mängelrüge, Schadensregulierung und die Verhandlungen mit der Versicherung des ausziehenden Mieters.
WICHTIG: Wir übernehmen keine Vertretungen für professionelle Liegenschaftsverwaltungen.
Kosten: | Mitglieder | Nichtmitglieder |
Wohnungsabnahme 1.Stunde | CHF 130.- | CHF 160.- |
jede Weitere Stunde | CHF 100.- | CHF 120.- |
Der Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit, es werden keine Kilometerspesen verrechnet. Die Experten rechnen den Weg ab Glarus ab.
Sie erreichen uns unter 055 645 20 85 oder 055 645 20 64
Wohnungsabnahmedienst des HEV Glarnerland
Burgstrasse 28
8750 Glarus
Geschäftsstellenleiterin HEV Glarnerland
Mitglied Schlichtungsbehörde Glarnerland
Wohnungsabnahme seit 1989
Stv. Geschäftsstellenleiter HEV Glarnerland
Wohnungsabnahmen seit 2003