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Wohnungsabnahmen

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Nach einer erfolgreichen Zusammenarbeit von 25 Jahren musste der Paritätische Wohnungsabnahmedienst im Juni 2019 seine Arbeit einstellen,  da der Glarner Mieterinnen- und Mieterverband keine Experten mehr stellen konnte und die Parität somit nicht mehr gegeben war.

Für unsere Mitglieder hat das aber keine Nachteile: Wir sind weiterhin für Sie da, um Wohnungen abzunehmen und Sie bei sämtlichen  Fragen rund um dieses Thema zu unterstützen.
Auf Ihren Wunsch übernehmen wir auch die Mängelrüge, Schadensregulierung und die Verhandlungen mit der Versicherung des ausziehenden Mieters.

WICHTIG: Wir übernehmen keine Vertretungen für professionelle Liegenschaftsverwaltungen.

Kosten:Mitglieder      Nichtmitglieder    
Wohnungsabnahme 1.Stunde    CHF 110.-  CHF 140.-
jede Weitere StundeCHF 80.-CHF 100.-

Der Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit, es werden keine Kilometerspesen verrechnet. Die Experten rechnen den Weg ab Glarus ab. 

Sie erreichen uns unter 055 645 20 85 oder 055 645 20 64 

Wohnungsabnahmedienst des HEV Glarnerland
Burgstrasse 28
8750 Glarus 

Wohnungsabnahmen

Andrea Gisler


 

Geschäftsstellenleiterin HEV Glarnerland
Mitglied Schlichtungsbehörde Glarnerland

Wohnungsabnahme seit 1989

 


Peter Sauter


 

Stv. Geschäftsstellenleiter HEV Glarnerland

Wohnungsabnahmen seit 2003

 


Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
BILD: Alex Varlakov/123RF.COM

Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.