BILD: skdesign/123RF.COM

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsbehörden werden auch Schlichtungskomission, Wohnungsamt, Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Sowohl Vertreter des HEV als auch der Mietverbände sind vertreten.
Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist. 

Aufgabe der Schlichtungsstelle:

  • die Beratung der Parteien in Mietfragen
  • das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
  • das Fällen der nach Gesetz erforderlichen Entscheide
  • als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
  • In einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen.

Die Schlichtungsstelle wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die anderen Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren kostenlos.

Zusammensetzung

Name  Funktion  Zur Wahl gestellt durch  
lic. iur. Carmen Mühlemann   Präsidentin
Ernst BaumgartnerVizepräsident
Andrea GislerMitgliedHEV Glarnerland
Myriam RhynerErsatzmitgliedHEV Glarnerland
Fabiola EllingerMitgliedGlarner Mieterinnen- und Mieterverband  
Yvonne HutzliErsatzmitgliedGlarner Mieterinnen- und Mieterverband
Sven BowaldMitglied
(Arbeit und Gleichstellung)
Roman GisinMitglied
(Arbeit und Gleichstellung)
Monika Böckle, lic. iur.Mitglied
(Arbeit und Gleichstellung)
Andreas StockerMitglied
(Arbeit und Gleichstellung)
Nicole RychenSekretariat  

Adresse/Auskünfte:

Kantonale Schlichtungsbehörde
Gerichtshausstrasse 22
8750 Glarus
Tel 055 646 53 90

Bitte melden Sie sich für einen Termin telefonisch an.

So suchen Sie Ihre Schlichtungsstelle

Bitte geben Sie die PLZ oder den Ort der Mietsache in das Suchfeld ein, um die zuständige Schlichtungsstelle zu finden.

Schlichtungstellen Suche