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Wohneigentumsförderung bleibt auf der Strecke

15.03.2024 aNR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz

Nationalrätin Gabriela Suter (SP, Aargau) verlangt mit ihrer Initiative, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um den Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen. 

Der HEV Schweiz lehnt diese parlamentarische Initiative entschieden ab. Bereits heute steht Gemeinden und Kantonen die Möglichkeit offen, Eigentum zu marktüblichen Preisen zu erwerben. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht würde nicht nur eine krasse Beschneidung des freien Verfügungsrechtes des Eigentümers bedeuten, sondern auch eine unerhörte Geringschätzung der Institution «Privateigentum».

Die Einführung eines generellen Vorkaufsrechts führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Rechtssicherheit.

Die Preise könnten dadurch in die Höhe getrieben werden. Um dem unerwünschten Vorkaufsrecht zuvorzukommen, könnte der Verkaufswillige versucht sein, den Preis von Anfang an so hoch anzusetzen, dass der Vorkaufsberechtigte abgeschreckt wird. Genauso wird der Kaufinteressent eher bereit sein, einen höheren Kaufpreis zu offerieren, um so die Gefahr vergeblicher Verkaufsverhandlungen aufgrund der Ausübung des Vorkaufsrechtes durch den Staat zu verringern. Verkäufe zu Freundschaftspreisen an Verwandte und Bekannte würden nicht mehr vorkommen.

Die Einführung eines generellen Vorkaufsrechts führt darüber hinaus zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Rechtssicherheit im Grundstückshandel. Ein zwischen dem Grundeigentümer und Kaufinteressenten abgeschlossener Vertrag wäre kein eigentlicher Kaufvertrag mehr, auf den sich beide Parteien verlassen könnten, sondern nur noch eine beide Seiten bindende Kaufabsichtserklärung. Der eigentliche Kaufvertrag hinge in der Schwebe, bis die Gemeinde oder der Kanton über die Ausübung des Vorkaufsrechtes entschieden hat.
 
Die zusätzliche Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es die Motionärin explizit verlangt, lehnen wir ebenfalls ab. Volk und Stände haben die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband am 9. Februar 2020 klar abgelehnt. Folglich trat der indirekte Gegenentwurf in Kraft. Dieser sah einen Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken für 10 Jahre ab 2020 zur Alimentierung des Fonds de Roulement für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vor. Im Gegensatz zu selbstbewohntem Eigentum wird der gemeinnützige Miet-Wohnbauträger bereits heute mit Bundesgeldern massiv gefördert. Hinzu kommen die kantonalen und kommunalen Förderbeiträge. Eine Wohneigentumsförderung, die das Wohneigentum weiteren Bevölkerungsschichten zugänglich macht und von der Bundesverfassung postuliert wird, findet hingegen nicht statt. Eine Durchmischung der Wohnformen ist genauso wichtig, wie die soziale Durchmischung der Bewohner. Die zusehends einseitige Förderung des bereits stark subventionierten gemeinnützigen Wohnraums kann der HEV nicht unterstützen.