• News

Keine Notwendigkeit für ein Ausweisungsverbot im Winter!

30.11.2023 aNR Hans Egloff Präsident HEV Schweiz

Einmal mehr gibt es auf Bundesebene neue Vorstösse im Bereich des Mietrechts. Einer der Vorstösse, den die Rechtskommission des Nationalrats berät, fordert die Einführung eines Ausweisungsverbots zwischen November und März – einmal mehr auf dem Rücken und zulasten der Vermieter.

Womit sich Vermieter herumschlagen müssten

Schon heute ist die Situation für Vermieter alles andere als einfach: Verlässt der Mieter bei Ablauf des Mietvertrages eine unbewegliche Sache nicht freiwillig, muss der Vermieter ihn gerichtlich ausweisen lassen. Das Ausweisungsverfahren ist für einen Vermieter die einzige Möglichkeit, sich gegen Mieter zu wehren, die nach Ablauf des Mietverhältnisses – und somit ohne Rechtsgrund – widerrechtlich im Mietobjekt verbleiben. Vor allem – aber nicht nur – kommt ein Ausweisungsverfahren bei ausserordentlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs zur Anwendung. Es dauert in den allermeisten Fällen etwa ein halbes Jahr und hat damit für den Vermieter häufig einschneidende finanzielle Folgen und Aufwendungen, denn er kann das Mietobjekt während der Verfahrensdauer nicht weitervermieten. In vielen Fällen bleibt der Vermieter dann auf den Kosten sitzen – einschliesslich der Bevorschussung von Gerichtskosten und der Räumung. Und nicht selten sieht er sich – wenn die Ausweisung dann einmal vollzogen ist – mit einem verwahrlosten Mietobjekt konfrontiert. 

Die Schweiz verfügt weltweit über eines der besten Sozialsysteme. 

Wer Hilfe braucht, bekommt sie auch

Eine Winterpause, wie sie hier gefordert wird, kann dazu führen, dass der Vermieter weitere fünf Monate auf einen Mietzins verzichten muss und auf den Kosten sitzen bleibt. Das lehne ich entschieden ab, zumal gerade in der Schweiz gar keine Notwendigkeit zu einem solchen Ausweisungsverbot besteht. Die Schweiz verfügt weltweit über eines der besten Sozialsysteme überhaupt. Wer in Not gerät und Hilfe benötigt, erhält sie auch. Für Mieter, die das Mietobjekt nicht verlassen, weil sie aufgrund finanzieller Notlagen keine neue Unterkunft finden, stehen Notwohnungen sowie administrative und finanzielle Hilfe durch die Sozialbehörden bereit. So wirbt selbst die Stadt Zürich auf ihrer Website mit folgendem Text: «Sind Sie in der Stadt Zürich gemeldet und haben Ihre Wohnung verloren – oder stehen unmittelbar davor? In der Stadt Zürich muss niemand unfreiwillig draussen übernachten. Das Sozialdepartement hilft Einzelpersonen, Jugendlichen, Paaren sowie Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern, die kein Dach mehr über dem Kopf haben oder Personen, die unmittelbar vor der Wohnungslosigkeit
stehen.»

Es gibt also keinen Grund, die Ausweisungen während der Winterzeit zu pausieren, und damit die Vermieter um ihre Rechte zu bringen. Ich bin daher sehr erleichtert, dass die Rechtskommission dies ebenfalls so sieht und die parlamentarische Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Nun ist der Nationalrat am Zug.